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Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
Artikel 1. Einsatzbereich
1. Dieses technische Regelwerk der Zollunion (weiter ZU) erstreckt sich auf das auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten von ZU in Gebrauch gekommene Parfüm-Kosmetikprodukte in Konsumverpackung.
Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.
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