Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Spielzeugen
Artikel 1. Einsatzbereich
1. Dieses technische Regelwerk der Zollunion erstreckt sich auf die in Gebrauch auf einem einheitlichen Territorium der Zollunion gekommenen Spielzeuge, die früher im Betrieb nicht waren.
2. Dieses technische Regelwerk der Zollunion erstreckt sich auf keine Erzeugnisse, die in der Anlage 1 zur diesem technischen Regelwerk der Zollunion angegeben sind, die als Spielzeuge, sowie Spielzeuge der individuellen Anfertigung, die Ausstellungsmuster nicht betrachtet werden.
Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.
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