Das Zertifizierungssystem TR-ZU teilweise TR-TS und auch TR-CU genannt ist ein Normierungssystem, welches das russischen Gost-R Zertifizierungssystem fast vollständig abgelöst hat. Bei der Ausarbeitung der TR Regelwerke wurde versucht, eine Harmonisierung zu den europäischen Normen und Regelwerken herzustellen. Einige TR ZU sind mit europäischen Richtlinien fast identisch.
Dazu gehören z.B.:
TR ZU 004/2011 = Niederspannungsrichtlinie
TR ZU 010/2011 = Maschinenbaurichtlinie
TR ZU 012/2011 = ATEX – EX-Schutz
TR ZU 032/2013 = Druckgeräterichtlinie
Durch das Inkrafttreten der Zollunion zwischen Russland, Belarus, Kasachstand später auch Armenien und Kirgistan wurden die russischen TR – Regelwerke für alle Mitgliedsstaaten der Zollunion verbindlich angenommen.
Das Zertifizierungsverfahren nach den Regelwerken TR-ZU ist abhängig von der jeweiligen TR-ZU-Norm, in welche Ihre Erzeugnisse fallen. In den jeweiligen TR-ZU ist das jeweilige Verfahren vollständig beschrieben.
Wir haben für Sie exemplarisch zwei TR-ZU Zertifizierungsverfahren beschrieben. Dazu gehört die Zertifizierung nach TR-ZU 032/2013 – Druckbehälter Zertifizierung und die TR-ZU 012/2011 – Ausrüstungen, die in einer explosionsgeschützten Umgebung eingesetzt werden. Diese finden Sie unter folgenden Links Druckbehälter und TR-ZU EX
Das TR-ZU Zertifikat kann sowohl vertragsbezogen wie auch für eine Serie mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren ausgestellt werden
Dabei ist zu beachten, dass bei einem Einmal-Zertifikat die Spezifikation des Vertrages zertifiziert wird. Um später den Import reibungslos abzuwickeln, muss bei der Zollkommission eine einheitliche Zolltarifnummer beantragt werden. Mit diesem Verfahren wird ein Zollsatz auf die gesamte Vertragsspezifikation angesetzt. Die Bewilligung dieses Verfahrens dauert ca. drei Monate.
Bei einem TR-ZU Zertifikat für eine Serienproduktion mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren fordert der Gesetzgeber ein Audit im Herstellungswerk. Diese werden in der Regel vor der eigentlichen Zertifizierung durchgeführt.
Mit dem Serienzertifikat können die Exporteure innerhalb der Gültigkeitsdauer (Zeitraum von 1-5 Jahren) das im Zertifikat genannte Produkt beliebig oft exportieren.
Bitte beachten Sie, dass im Zertifikat nur ein Kunde bzw. ein Distributor (eine juristische Person), die in der Zollunion registriert ist, als Antragsteller auftreten kann. Die Stellung einer Vertragsperson kann durch die Gostnorm erfolgen. Damit bleibt der Hersteller flexibel und kann das Zertifikat für alle Lieferungen verwenden.
Der Hersteller wird weiterhin als Hersteller aufgeführt.
Die Prüfung der Konformität mit den Normen der Zollunion dürfen nur akkreditierte Prüfeinrichtungen durchführen. Umfang sowie Kosten bestimmt der zugelassene Experte bei der jeweiligen Prüfeinrichtung. Dabei wird zuerst geprüft, unter welche TR-ZU Regelwerke das jeweilige Erzeugnis fällt und anschließend wird durch die Gostnorm das Zertifizierungskonzept erstellt. Dies erfolgt durch unser Angebot zur TR ZU Zertifizierung.
Prüfungen der Produktionsstätte des Herstellers können auf drei verschiedene Arten erfolgen:
Produktmuster werden entsprechend „der Verordnung über das Verfahren bei der Einfuhr von Erzeugnissen (Waren) auf das Gebiet der Zollunion“ geliefert, für die obligatorische Anforderungen im Rahmen der Zollunion gelten.
Der Zeitraum für Ausstellung des TR ZU Zertifikates variiert stark von der jeweiligen TR ZU Norm.
Die im Rahmen der technischen Regelwerke der Zollunion müssen zertifizierte Erzeugnisse mit dem Zeichen (EAC) als Bestätigung der Zertifizierung gekennzeichnet werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Auflage wird beim Auffallen eine Strafe verhängt!
EAC Kennzeichnung
EAC Markierung und Informationen müssen auf Russisch angegeben werden;
- Für Importerzeugnisse ist es zulässig, das Herstellerland, den Namen des Herstellers und seine juristische Adresse mit lateinischen Buchstaben zu schreiben;
- Die Markierung wird auf Ware, Etikett, Anhängezettel, Warenverpackung, Verpackung der Warengruppe oder den Beipackzettel bzw. Bedienungsanleitung zum Produkt angebracht. Das Zeichen darf nicht kleiner als 5mm sein und muss kontrastreich zu dem Hintergrund sein.
Die Kennzeichnung (Typenschild) muss folgende Informationen enthalten:
- Name des Produktes;
- Herstellungsland/Ursprungsland;
- Name des Herstellers, Verkäufers oder der vom Hersteller bevollmächtigten Person;
- juristische Adresse des Herstellers, Verkäufers oder der vom Hersteller bevollmächtigten Person;
- Größe des Produktes;
- Rohstoffzusammensetzung;
- Warenzeichen (soweit vorhanden);
- EAC Konformitätszeichen der Zollunion;
- Garantieverpflichtungen des Herstellers (soweit erforderlich)/ Herstellungsdatum;
- Abhängig von Art und Zweckbestimmung der Produkte der Leichtindustrie muss die Markierung zusätzliche Informationen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass abhängig von den Erzeugnissen und Ländern noch weitere Zertifikate und Zulassungen vorgeschrieben sein können. Diese Vorschriften richten sich auf den Import und werden beim Zoll sowie Inbetriebnahmen kontrolliert.
Wir prüfen gerne, ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht der Zollunion fallen.
Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen unserer Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!
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