Deklaration TR ZU

Die TR Deklaration für die Zollunion ist eine Bestätigung, dass die Erzeugnisse bei einer akkreditierten Stelle in der Zollunion vorgestellt wurden und den technischen Regelwerken der Zollunion entsprechen. Die Deklaration ist gültig in allen fünf Mitgliedsstaaten (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien) und gilt in der Zollunion als Nachweis, dass die Erzeugnisse die Mindestanforderungen der technischen Regelwerke erfüllen. Auf Wunsch des Antragstellers kann die Deklarierung durch eine Zertifizierung ausgetauscht werden (Ausgenommen TR 032/2013).

Es gibt zwei Arten der TR-ZU Deklaration

1. Die vertragsbezogene Deklaration TR ZU (Technische Regelwerke der Zollunion)

Diese Art der Deklaration wird für einen Vertrag ausgestellt und bleibt so lange gültig, bis der Vertragsgegenstand vollständig erfüllt wird, d.h. bis die gesamte Vertragsspezifikation im Zielland angekommen ist. (Das Technische Regelwerk 010/2011 ist mit einer Laufzeit von 5 Jahren befristet)

2. Deklaration TR ZU mit einer Gültigkeit von 1-5 Jahren

Mit der Seriendeklaration können Hersteller oder Exporteure in einem Zeitraum von 1-5 Jahren, das in der Deklaration genannte Erzeugnis beliebig oft exportieren.

Bitte beachten Sie, dass bei der Seriendeklaration ausschließlich der Kunde, ein Distributor oder eine juristische Person, welche in der Zollunion ihren Sitz hat, als Antragsteller genannt werden darf.

Ausstellung der TR Deklaration für die Zollunion:

Die Prüfungen der Konformität der Erzeugnisse mit den Mindestanforderungen der Zollunion müssen von einem akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Umfang und Kosten der Prüfungen bestimmt ein Experte der Zertifizierungsstelle.

Prüfungen der Produktion können auf drei verschiedene Arten durchgeführt werden:

  1. Mit einem Audit vor Ort beim ausländischen Hersteller zur Prüfung der Produktionsstätte (falls es nicht möglich ist, die Prüfungen in einem akkreditierten Prüflabor durchzuführen aufgrund der Komplexität der Anlagen bzw. Technik oder Größe)
  2. Musterentnahme beim Hersteller (die Produktmuster werden nach Anweisung der Zertifizierungsstelle entnommen und zu Testzwecken zur Verfügung gestellt)
  3. Befristete Einfuhr zur Durchführung von Prüfungen in dem Betrieb, in welchem diese Anlagen installiert werden sollen (falls es nicht möglich ist die Prüfungen in einem akkreditierten Prüflabor durchzuführen, aufgrund der Komplexität der Technik)

Kennzeichnungspflicht:

Die nach der TR-ZU (technischen Regelwerke der Zollunion) zertifizierten Erzeugnisse, sind mit dem Zeichen für zertifizierte Erzeugnisse zu kennzeichnen.

Die Nichteinhaltung dieser Anforderung wird mit einer Strafe geahndet!

Für die TR ZU Deklaration werden folgende Dokumente benötigt:

  1. Vorhandene Qualitätszertifikate und Nachweise CE bzw. ISO Zertifikat;
  2. Bedienungsanleitung auf Russisch;
  3. Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Antragsteller über die Ausübung von Funktionen des ausländischen Herstellers im Bereich der Sicherstellung der Konformität der zu liefernden Produkte mit den Anforderungen der technischen Regelwerke der Zollunion (Liefervertrag bei einer vertragsbezogenen Deklaration) oder Warenbegleitpapiere (für eine Charge bzw. ein Einzelstück);
  4. Prüfberichte, die für die Maschine und (oder) Anlagen, die vom Hersteller, Verkäufer, einer als ausländischen Hersteller fungierenden Person und (oder) Prüflaboratorien(-zentren) durchgeführt wurden (soweit vorhanden);
  5. Sonstige Unterlagen, die direkt oder indirekt die Konformität der Maschinen und Anlagen mit den Anforderungen des vorliegenden technischen Regelwerks bezüglich Sicherheit bestätigen (soweit vorhanden).
  6. Risikoanalyse in Russisch

Die Ausstellung der TR Deklaration für die Zollunion dauert in der Regel 7-14 Tage.

Wir prüfen gerne, ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht der Zollunion fallen.

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen unserer Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!

Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
Leitung Zertifizierung
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