ТR ZU 037/2016 RoHS

Technisches Regelwerk der Zollunion „Zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ ТR ZU 037/2016 RoHS Geltungsbereich.

Das Regelwerk dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

Das Regelwerk ist am 01. März 2018 in Kraft getretten, die Übergangsfrist ist bis zum 01. März 2020.

Dieses technische Regelwerk gilt für folgende Arten von Geräten:

  1. Elektro- und Haushaltsgeräte
  2. Elektronische Computer und mit ihnen verbundene Geräte, einschließlich ihrer Kombinationen
  3. Telekommunikation (Telekommunikationsendgeräte)
  4. Kopiergeräte und andere elektrische Bürogeräte
  5. Elektrische Werkzeuge (tragbare und handgeführte elektrische Maschinen)
  6. Lichtquellen und Beleuchtungsgeräte, einschließlich Geräte in Möbeln
  7. Elektromusikwerkzeuge
  8. Spiel- und Handelsmaschinen
  9. Registrierkassen, Fahrscheindrucker, Ausweisleser, Geldautomaten, Informationskioske
  10. Kabel, Drähte und Kabel, die für die Verwendung mit einer ungefähren Spannung von höchstens 500 V AC und (oder) DC ausgelegt sind, mit Ausnahme von Glasfaserkabeln
  11. Schalter für automatische und schützende Abschaltvorrichtungen
  12. Brand-, Sicherheits- und Brandschutzmelder

Das TR ZU 037/2016 gilt nicht für folgende technische Mittel:

  1. Produkte der Elektrotechnik und der Funkelektronik, die zur Verwendung bei einer Nennspannung von mehr als 1000 V AC und 1500 V DC bestimmt sind.
  2. Erzeugnisse der Elektrotechnik und Elektronik, die ausschließlich zur Verwendung als Bestandteile von elektrischen Betriebsmitteln bestimmt sind.
  3. Elektrisches Spielzeug
  4. Photovoltaik-Module (Solarmodule), die zu den Produkten der Elektrotechnik und der Funkelektronik gehören
  5. Produkte der Elektrotechnik und der Funkelektronik zur Verwendung als Teil von Boden- und Weltraumobjekten
  6. elektrische Ausrüstungen, die ausschließlich zur Verwendung in der Luft,auf dem Wasser, zu Lande und unter Tage bestimmt sind.
  7. elektrische Batterien und Akkumulatoren, einschließlich solcher, die im Gebiet der Union als Teil von elektrischen Produkten und Funkelektronik in Verkehr gebracht werden.
  8. elektrische Batterien und Akkumulatoren, einschließlich solcher, die im Gebiet der Union als Bestandteil von Produkten der Elektrotechnik und der Funkelektronik in Verkehr gebracht werden
  9. gebrauchte (Verwertungs-) Produkte der Elektrotechnik und der Funkelektronik
  10. Messinstrumente
  11. Medizinprodukte

Bitte beachten Sie, dass abhängig von den Erzeugnissen und Ländern der Zollunion noch weitere Zertifikate und Zulassungen vorgeschrieben sein können. Diese Vorschriften richten sich auf den Import und werden beim Zoll sowie bei den Inbetriebnahmen kontrolliert.

Wir prüfen gerne ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht der Zollunion fallen.

Nutzen Sie dazu entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!

Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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