EAC Zertifizierung in der Zollunion – Gültig in Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien und Kirgisien

Die Länder Russland, Kasachstan und Weißrussland haben ein einheitliches Zollgebiet, eine so genannte Zollunion, geschaffen. Der Vertrag wurde am 06.10.2007 unterzeichnet.
Beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr werden keine Zollabgaben erhoben, somit gelten besondere Schutzmechanismen für die Wirtschaftsbeteiligten der Zollunion.

Zur höchsten Instanz der Zollunion wurde eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Mitgliedsländer, einberufen. Gegenüber der Zollunion werden alle anderen Länder zolltechnisch als Drittländer angesehen.

Zollamtliche Abfertigung der Waren, die für einen freien Warenverkehr im gesamten Gebiet der Zollunion bestimmt sind, erfolgt nur mit entsprechenden Nachweisen über die Konformität der einzuführenden Waren mit den Vorschriften der Zollunion. Diese Bestätigung erfolgt durch die Durchführung der TR-ZU (auch TR-CU genannt) Zertifizierung oder Deklaration für die Zollunion (TR-ZU).

Im Laufe der Zeit haben sich zwei weitere Länder der Zollunion angeschlossen: Armenien und Kirgistan sind neue Mitglieder der Zollunion. Damit greifen auch in diesen Ländern die Zollrechtlichen Vorschriften zur zolltechnischen Bereinigung von Importen (Zollsätze und Verfahren). In diesem Zusammenhang müssen auch bei Importen in diese Länder die vorgeschriebene Zertifizierungen durchgeführt werden.

Das TR-ZU Zertifikat sowie die TR-Deklaration für die Zollunion (auch TR-CU Zertifikat/Deklaration genannt) sind in allen fünf Mitgliedsstaaten der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgistan) gültig. Die Zuweisung zu Deklarierungs- oder Zertifizierungspflicht erfolgt anhand der Zolltarifnummer und den technischen Merkmalen.

Die Zolltarifnummern werden nach der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion (TN WED ТS) in Übereinstimmung mit der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion und des einheitlichen Zollsatzes der Zollunion (BESCHLUSS Nr. 54 vom 16 Juli 2012) zusammengefasst.

Verzeichnis der Zolltarifnummern (TN WED ТS) sowie der dazugehörigen Zollsätze finden Sie unter: http://www.tsouz.ru/db/ettr/ettwto/Pages/default.aspx

Bitte beachten Sie, dass abhängig von den Erzeugnissen und Ländern noch weitere Zertifikate und Zulassungen vorgeschrieben sein können. Diese Vorschriften richten sich auf den Import und werden beim Zoll sowie Inbetriebnahmen kontrolliert.

Wir prüfen gerne ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht der Zollunion fallen.

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