Metrologisches Zertifikat – Messmittelzulassung Russland

Der russische Gesetzgeber schreibt vor, dass kalibrier- und eichpflichtige Messmittel für den Einsatz in der russischen Föderation vom “metrologischen Dienst der föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie” (ROSSTANDART) registriert und zugelassen werden müssen. Dabei wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche besagt, dass das angegebene Erzeugnis in das Messmittel Register eingetragen wurde.

Laut dem Gesetz Nr. 102-ФЗ vom 26.06.2008 “Über die Gewährleistung der Einheit von Messungen” müssen Messmittel, die in Betrieben, welche der staatlichen Überwachung unterliegen, geprüft, zugelassen und ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden.

Selbst bei Ausschreibungen (Tender) werden Messmittelzulassungen als ein Bestandteil der Dokumentation verlangt. Es ist häufig der Fall, dass Bewerber ohne Zulassung nicht weiter beachtet werden.

Bereiche der staatlichen Überwachung sind u.a.:

  • Medizinische Einrichtungen
  • Betriebe der Schwerindustrie
  • Öffentliche Einrichtungen

Mit der Verordnung № 1081 (vom 30.11.2009) zu dem Ablauf von Begutachtung von Messmittel für die Typgenehmigung, wurden die notwendigen Prozesse und Zuständigkeiten der Behörden festgelegt.

Notwendige Dokumente für die Messmittelzulassung in Russland:

  • Bedienungsanleitung der Messmittel in russischer Sprache
  • Prüfprotokolle von akkreditierten europäischen metrologischen Institutionen (z.B. NMI, PTB, METAS usw.)
  • Kalibrierzeugnisse (falls vorhanden)
  • Vorhandene russische Zertifikate
  • Vorhandene deutsche Zertifikate

Je nach Produktart werden weitere Dokumente und Audit gefordert.

Ablauf der Zulassung von Messmitteln:

  • Einreichung der Dokumentation und Muster zu Testzwecken
  • Laboruntersuchungen (nur durch ein akkreditiertes Labor)
  • Erstellung der Expertise anhand der technischen Dokumentation
  • Entscheidung über die Erstellung, sowie die Erstellung des Zertifikates. Diese Befugnisse unterliegen der Aufsichtsplicht von ROSSTANDART
  • Registrierung im staatlichen Register erfolgt durch VNIIMS

Die Zulassung wird für Serienproduktion mit einer Gültigkeit von fünf Jahren und einzelne Geräte (Messsysteme), mit Angabe der Typenbezeichnung, erteilt. Für Zulassungen mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ist ein Audit bei Hersteller vorgeschrieben, dabei werden Produktmuster entnommen und nach Möglichkeit vor Ort geprüft. Die Messmittelzulassungen mit einer Gültigkeit von 5 Jahren können verlängert werden. Der Antrag für die Verlängerung muss ca. halbes Jahr vor dem Ablauf der Zulassung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Messmittel eine Erstkalibrierung durchgeführt werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie unter Erstkalibrierung für Messinstrumente.

Wir prüfen gerne ob Ihre Erzeugnisse unter die Messmittel - Zulassungspflicht in Russland fallen.

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Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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