Erstkalibrierung für Mess-Mittel

Zulassungspflichtige Messmittel müssen vor der Inbetriebnahme in Russland eine Erstkalibrierung erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Messmittel vorher ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden müssen.

Falls das Messgerät für staatliche Einrichtungen oder in Bereichen der staatlichen Überwachung eingesetzt wird, ist die Durchführung der Erstkalibrierung Pflicht! Die Erstkalibrierung ist mit einer werkseigenen Eichung zu vergleichen mit der Besonderheit, dass diese durch die Zulassungsberhörde bestätigt werden muss.

Die Ergebnisse der Eichung von Messmitteln werden mit einem Eichzeichen und (oder) Eichzeugnis nachgewiesen.

Die Voraussetzung für die Durchführung der Erstkalibrierung ist, dass das Messmittel bereits in Register eingetragen und eine Messmittel-Zulassung vorhanden ist.

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Olga Zimmer
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