TR ZU 037/2016

Technisches Regelwerk „Zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“

Geltungsbereich
Das Regelwerk legt verbindliche Anforderungen zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Erzeugnissen, die auf dem Gebiet der Union in den Verkehr gebracht werden, um den freien Verkehr dieser Erzeugnisse zu gewährleisten.
Das Regelwerk tritt am 1. März 2020 in Kraft.
 

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.