TR ZU 025/2012

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Möbeln

Artikel 2. Anwendungsbereich

1. Das vorliegende technische Regelwerk stellt die Anforderungen an die Möbelerzeugnisse und die Verfahren zu ihrer Verwendung (Betrieb) zwecks Gewährleistung des Schutzes von Leben und (oder) Gesundheit von Personen, Eigentum, Umwelt und des Lebens und (oder) der Gesundheit von Tieren und Pflanzen, sowie zwecks Vorbeugung von Handlungen, die die Verbraucher täuschen im einheitlichen Zollbereich der Zollunion fest.

2. Eine Auflistung der Möbelerzeugnisse hinsichtlich welcher die Anforderungen des vorliegenden technischen Regelwerkes festgelegt werden, ist in der Anlage 1 des vorliegenden technischen Regelwerkes aufgeführt.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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