TR ZU 018/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Kraftfahrzeugen

1. Zu den Gegenständen der technischen Regelung, auf die sich die Geltung des vorliegenden technischen Regelwerkes ausdehnt, gehören:

- Radfahrzeuge der Kategorien L, M, N und O, die für den Betrieb auf öffentlichen Autostraßen (weiter im Text als Transportmittel bezeichnet) bestimmt sind, sowie Fahrgestelle;

- Einheiten von Transportmitteln, die sich auf die Sicherheit von Transportmitteln auswirken;

Die Gegenstände der technischen Regelung werden entsprechend Anlage Nr. 1 festgelegt.

 

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
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