TR ZU 016/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von gasbetriebenen Geräten

Geltungsbereich

Das technische Regelwerk greift auf gasbetriebene Geräte:

a) Ausrüstungen, die für die Zubereitung von Mahlzeiten, Heizung und Warmwasserversorgung vorgesehen sind, inkl. Ausrüstungen-Bestandteilen von Kombinierapparaten;

b) Automatische Blockbrenner und gasbetriebene Ausrüstung mit automatischen Blockbrennern;

c) Geräte, die für den Einbau in die Ausrüstung unter Punkten a) und b) vorgesehen sind, unter anderem Steuereinheiten, Regelgeräte und Sicherheitsgeräte.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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