TR ZU 010/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Maschinen und Anlagen vergleichbar mit der Maschinenrichtlinie

Geltungsbereich

Das technische Regelwerk greift auf Maschinen und Anlagen, welche in Verkehr auf dem Gebiet der Zollunion gebracht werden und legt die minimalen Sicherheitsanforderungen für Maschinen und (oder) Anlagen fest bei der Ausarbeitung (Projektierung), Herstellung, Montage, Reparatur, Bedienung, Aufbewahrung, Transportierung, Vertrieb und Recycling.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
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