ТR ZU 007/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit der Produkte, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind

Artikel 1. Einsatzbereich

1. Dieses technische Regelwerk erstreckt sich auf die Produktion, die für Kinder und Jugendliche vorbestimmt ist, die früher im Betrieb nicht war, die in Gebrauch auf einem Territorium der Mitgliedsstaaten der Zollunion, unabhängig vom Herkunftsland, gekommen ist.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
Leitung Zertifizierung
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