TR ZU 006/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von pyrotechnischen Erzeugnissen

Artikel 1. Einsatzbereich

1. Dieses technische Regelwerk erstreckt sich auf die in Gebrauch auf einem Territorium der Zollunion gekommenen Feuerwerksartikel unabhängig vom Herkunftsland.

Die Anforderungen dieses technischen Regelwerks erstrecken sich auf die Feuerwerksartikel nach der Liste laut der Anlage 1 zu diesem technischen Regelwerk.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen unserer Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!

Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
Leitung Zertifizierung
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