TR ZU 001/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Schienenfahrzeugen

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Das vorliegende technische Regelwerk der Zollunion (weiter im Text als ZU bezeichnet) erstreckt sich auf neu erarbeitete (modernisierte), hergestellte Eisenbahnfahrzeuge und ihre Bestandteile, die zwecks Einsatz auf öffentlichen und nichtöffentlichen Eisenbahnspuren mit einer Spurbreite von 1520 mm im Zollbereich der Zollunionmittgliederstaaten mit Fahrtgeschwindigkeiten bis einschließlich 200 km/h in Umlauf gebracht werden.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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