Rosakkreditazia informiert über kurzfristige Änderungen im Bereich der Zertifizierung

Im Zusammenhang mit der komplexen epidemiologischen Situation, ausgelöst durch die Ausbreitung der Coronavirus-Infektion (COVID-19), wurden folgende Empfehlungen und Vorschläge im Bereich der Zertifizierung am 12. März 2020 bei einem Treffen im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands unter Beteiligung von Vertretern von Herstellerverbänden, Zertifizierungsorganen und föderalen Exekutivbehörden diskutiert und beschlossen.

 

Beschlossene Punkte:

Im Zusammenhang mit der komplexen epidemiologischen Situation, ausgelöst durch die Ausbreitung der Coronavirus-Infektion (COVID-19), wurden folgende Empfehlungen und Vorschläge im Bereich der Zertifizierung am 12. März 2020 bei einem Treffen im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands unter Beteiligung von Vertretern von Herstellerverbänden, Zertifizierungsorganen und föderalen Exekutivbehörden diskutiert und beschlossen.

 

Beschlossene Punkte:

  1. In Bezug auf die zur Zeit durchzuführenden planmäßigen Inspektionskontrollen:
    Der Zeitraum für die geplante und vorgeschriebene Inspektionskontrolle kann um bis zu sechs Monate verschoben werden, wenn die planmäßige Besichtigung und Kontrolle der Produktionsstätte nicht möglich ist. Hierzu muss vom Hersteller ein Schreiben darüber verfasst werden, dass die technologischen Prozesse der Herstellung und die technische Dokumentation nicht geändert wurden. Sobald in einem entsprechenden EU Land das Einreiseverbot aufgehoben wird, muss die Inspektionskontrolle vor Ort durchgeführt werden.
  2. Wenn Ihr Zertifikat in Kürze abläuft und die entsprechende Zertifizierungsstelle in der Zollunion noch existiert und ihre Akkreditierung noch nicht verloren hat (was leider oft nicht der Fall ist), dann kann ein Zertifikat neu erstellt werden (Voraussetzung: Inspektionskontrollen waren planmäßig und positiv). Sobald in einem entsprechenden EU Land das Einreiseverbot aufgehoben wird, muss das Audit und die Abnahme vor Ort beim Hersteller innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.
  3. Wenn es sich um eine Neuzertifizierung handelt oder die Zertifizierungsstelle in der Zollunion nicht mehr existiert und ihre Akkreditierung verloren hat, dann muss entweder vertragsbezogen oder als Einzelprodukt zertifiziert werden nach den Schemen 3c oder 4c. Hierbei muss das Produkt /Maschine/ Anlage bis zum Zolllager geliefert werden, da werden Muster zur Prüfung entnommen, geprüft und erst anschließend zertifiziert.
  4. Die Zertifizierungsstellen sollen den Prozess der Zertifizierung bei den Herstellern der entsprechenden EU Ländern anhalten, bei denen das Qualitätsaudit und/oder Abnahme vorgeschrieben ist.
  5. Für die Dauer der Epidemie können die Punkte 1. und 2. mit dem Einverständnis des Antragstellers auch an die Hersteller in Russland angewandt werden.
Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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