Stellung Vertragsperson

Durch das Inkrafttreten der Gesetzgebung der Zollunion und der damit zusammenhängenden Zertifizierungsvorschriften hat der Gesetzgeber die Importbestimmungen an die europäischen Standarts angepasst.

Für die Durchführung von Zertifizierungen in Russland und der Zollunion ist es vorgeschrieben, dass eine in der Zollunion ansässige juristische Person als Antragsteller auftritt. Dies kann die Niederlassung, ein Distributor oder der Endkunde sein. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, einen Vertreter des Herstellers zu bestimmen. Dazu bieten wir unsere Niederlassung in Russland an. Somit erhalten die Hersteller eine unabhängige Stelle, die für die Zertifikate und Deklarationen als Antragsteller auftritt und damit die Unabhängigkeit der Hersteller sichert.

Bei der Zollabfertigung von dritten, erstellt unsere Niederlassung immer die dazugehörige Vollmacht, damit der Kunde des Herstellers das jeweilige Zertifikat oder Deklaration verwenden darf.

Sollten Sie dazu weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!

Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
+ 49 2432/93478-14
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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
Leitung Zertifizierung
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